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   VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13   

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VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13 (https://dejure.org/2014,29639)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02.10.2014 - 3 A 115/13 (https://dejure.org/2014,29639)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 3 A 115/13 (https://dejure.org/2014,29639)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Die Ergebnisse dieser Ermittlung sollen als Nachweis für die Kalkulation dokumentiert werden (OVG Greifswald, Urt. v. 14.12.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 77).

    Danach weisen ca. 56 v.H. der Grundstücke der Tabelle 1 und ca. 63 v.H. der Grundstücke der Tabelle 2 eine Bebauungstiefe bis zu 50 m. Bezogen auf alle untersuchten Grundstücke sind es ca. 58 v.H. Bei diesen Grundstücken handelt es sich um eine hinreichend große Gruppe (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 83), die einen Schluss auf die Ortsüblichkeit der Bebauungstiefe erlaubt.

    Insbesondere ist die in § 6 Abs. 8 Satz 3 AwBS für Altbauten angeordnete Abweichung von den nach § 6 Abs. 8 Satz 1 AwBS geltenden Mindesthöhen für Vollgeschosse nicht nur zulässig, sondern geboten (eingehend: OVG Greifwald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 60 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11

    Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer

    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des OVG Greifswald bedarf es jedoch keiner Rechtfertigung der "schlichten" Tiefenbegrenzung (mehr), denn nunmehr geht das Gericht davon aus, dass die rückwärtigen Teilflächen "übertiefer" zentraler Innenbereichsgrundstücke nicht bevorteilt sind (OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris Rn. 42).

    Im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Tiefe der baulichen Nutzung zur Normierung einer "schlichten" Tiefenbegrenzung ist die Berücksichtigung der Bebauungstiefe von Randlagengrundstücke und von Grundstücken im zentralen Innenbereich zumindest zulässig (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris Rn. 39), wenn nicht gar geboten.

    Je mehr Grundstücke in einem Bereich bebaut sind, der als ortsüblich qualifiziert werden kann, umso eher wird auch die durchschnittliche Bebauungstiefe in diesem Bereich liegen, jedenfalls dann, wenn eine hinreichend große Zahl von Grundstücken in die Betrachtung einbezogen wird (OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris Rn. 52).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Nach dieser Bestimmung, an deren Verfassungsgemäßheit auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) keine Zweifel bestehen (eingehend: OVG Greifswald, Urt. v. 01.04.2014 - 1 L 142/13 -, S. 22 ff. des Entscheidungsumdrucks), entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Nach dieser Bestimmung, an deren Verfassungsgemäßheit auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) keine Zweifel bestehen (eingehend: OVG Greifswald, Urt. v. 01.04.2014 - 1 L 142/13 -, S. 22 ff. des Entscheidungsumdrucks), entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10

    Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale

    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Abgehen von dem - hier nicht gegebenen Fall - des Wechsels von einem privatrechtlichen Entgeltsystem zu einem öffentlich-rechtlichen Beitrags- und Gebührensystem findet eine Berücksichtigung von Erlösen in der Beitragskalkulation nicht statt, weil dies von § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen ist (OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 62).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2001 - 1 M 73/01
    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Diese Verfahrensweise entspricht der Rechtsprechung des OVG Greifswald zu § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG 1993 (Beschl. v. 06.12.2001 - 1 M 73/01 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 22.09.2004 - 1 M 166/04 -, juris Rn. 11) und ist nunmehr in § 9 Abs. 2 Sätze 5 und 6 KAG M-V ausdrücklich kodifiziert.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2004 - 1 M 166/04
    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Diese Verfahrensweise entspricht der Rechtsprechung des OVG Greifswald zu § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG 1993 (Beschl. v. 06.12.2001 - 1 M 73/01 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 22.09.2004 - 1 M 166/04 -, juris Rn. 11) und ist nunmehr in § 9 Abs. 2 Sätze 5 und 6 KAG M-V ausdrücklich kodifiziert.
  • VG Greifswald, 10.01.2001 - 3 A 801/00
    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Sie bezweckt die unzulässige Freistellung sog. altangeschlossener Grundstücke und verstößt gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 (VG Greifswald, Urt. v. 10.01.2001 - 3 A 801/00 -, juris Rn. 17; Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 1460/04 -, juris Rn. 16).
  • VG Greifswald, 29.03.2006 - 3 A 1460/04
    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Sie bezweckt die unzulässige Freistellung sog. altangeschlossener Grundstücke und verstößt gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 (VG Greifswald, Urt. v. 10.01.2001 - 3 A 801/00 -, juris Rn. 17; Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 1460/04 -, juris Rn. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche

    Auszug aus VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
    Mit Blick auf den Grundsatz der Normerhaltung ist es nach Auffassung des Gerichts geboten, diese für den Grundfall geschaffene Vorschrift auch auf den in § 5 Abs. 1 Nr. 2 AwBS geregelten Ausnahmefall anzuwenden (vgl. für die unvollständige Definition der sog. Umgriffsfläche bei bebauten Außenbereichsgrundstücken: OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris Rn. 165).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07

    Vorteilsbegriff im Sinne des KAG MV §§ 9, 7; Beitragspflicht bei Möglichkeit des

  • VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09

    Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von

  • VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 619/15

    Heranziehung zu Anschlussbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Zweifel an der Wirksamkeit der die Erhebung des Schmutzwasserbeitrags betreffenden Bestimmungen der Abwasserbeitragssatzung vom 9. November 2009 bestehen nicht (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13 -, juris).

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die bisherige Rechtsprechung (VG Greifswald, Urt. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13 -, juris Rn. 29 ff.) verwiesen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2018 - 1 L 381/15

    Erhebung und Nacherhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Grundstücksbegriff;

    Die notwendige Identität des Regelungsziels des Satzungsgebers ergibt sich dabei aus § 4 Abs. 2 Buchst. d Beitragssatzung 2008 (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris Rn. 165; VG Greifswald, Urt. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13 -, juris Rn. 39).
  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

    Dem folgt die Kammer nicht in vollem Umfang: Ein Beitragssatz ist nach Auffassung der Kammer vielmehr erst dann im Ergebnis überhöht und verstößt gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot, wenn der satzungsmäßig festgelegte Beitragssatz den gesetzlich höchstzulässigen Beitragssatz um mehr als 10% übersteigt (so wohl auch VG Gera, U. v. 21.09.2011 - 2 K 301/09 Ge; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 26.01.2011 - OVG 9 B 14.09 - Rn. 37; VG Greifswald, U. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13; VG Hannover U. v. 21.05.2014 - 1 A 222/13; alle juris; vgl. auch Dietzel in Driehaus a. a. O. § 8 Rn. 607), ohne dass hierbei der nach dem Willen des Satzungsgebers gebührenfinanzierte Anteil bereits mindernd einzubeziehen wäre.
  • VG Greifswald, 13.11.2017 - 3 A 2209/16

    Niederschlagswasserentsorgung; Anschlussbeitrag; Korrektur der Abgabenkalkulation

    b) Die vom Beklagten herangezogene Abwasserbeitragssatzung ist nach derzeitiger Erkenntnis ebenfalls wirksam (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Greifswald, 11.06.2015 - 3 B 324/15

    Ermittlung des Anschlussbeitrags anhand des Vollgeschossmaßstabs

    Die Satzung ist nach gegenwärtiger Erkenntnis wirksam (VG Greifswald, Urt. v. 02.10.2014 - 3 A 115/13 -, juris).
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   VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13   

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https://dejure.org/2015,30698
VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13 (https://dejure.org/2015,30698)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.06.2015 - 3 A 115/13 (https://dejure.org/2015,30698)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 3 A 115/13 (https://dejure.org/2015,30698)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 2 L 243/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
    Hiermit meint das Gesetz typische Schmalflächen (vgl. Frank, in: Schuck, BJagdG, Kommentar, 2010, § 5 Rn. 27, 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 L 243/08 -, zit. nach juris).

    Bei derart langgezogenen, schmalen Flurstreifen handelt es sich um sog. Handtuchgrundstücke (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 L 243/08 - OZ 5).

    86 kann allein das Vorhandensein einer zur Jagdausübung geeigneten Äsungsfläche noch nicht zu einer erheblichen Steigerung des hegerischen und jagdlichen Wertes des Grundstücks führen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 34.87

    Jagdrecht - Jagdbereich - Hegerisch-jagdlicher Flächenwert

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
    Eine ähnliche Fläche i.S.v. § 5 Abs. 2 BJagdG liegt danach jedenfalls dann nicht vor, wenn die Flächen in ihrer äußeren Beschaffenheit sowie in ihrer boden- und geländemäßigen Ausgestaltung einen nicht unerheblich größeren hegerischen und jagdlichen Wert besitzen als Wege, Triften und Eisenbahnkörper (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1980, RdL 1980, 124 f.; Urt. v. 8.3.1990, RdL 1991, 319 f.; Lorz/Metzger/Stöckel, BJagdG, § 5 Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.6.1997, RdL 1997, 290, 291).

    86 trotz ihres schmalen, langen Zuschnitts einen erheblich höheren jagdlichen und hegerischen Wert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1990 - 3 C 34/87 -, BVerwGE 85, 33: in diesem Fall war das streitige Grundstück mit einem Windschutzstreifen bepflanzt, dem das Gericht eine erhebliche ökologische Bedeutung beimaß und feststellte, dem Wild werde dort hinreichend Deckung und Nahrung geboten und die Ausübung der aktiven Jagd sei dort möglich und unbedenklich).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11

    Angliederung an einen Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; "ähnliche Flächen" im Sinne

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
    Hierbei stellt das Gericht nicht auf eine - wie von Klägerseite vorgetragen - "doppelte Schrotschussweite" (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2012 - OVG 11 N 40.11 -, zit. nach juris: Schrotschussentfernung von 35-40 m) ab, sondern darauf, dass auf den umliegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten und insbesondere bewaldeten Flächen Schalenwild bejagt wird und folglich als Wechselwild auf dem streitigen FlSt.
  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
    Eine ähnliche Fläche i.S.v. § 5 Abs. 2 BJagdG liegt danach jedenfalls dann nicht vor, wenn die Flächen in ihrer äußeren Beschaffenheit sowie in ihrer boden- und geländemäßigen Ausgestaltung einen nicht unerheblich größeren hegerischen und jagdlichen Wert besitzen als Wege, Triften und Eisenbahnkörper (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1980, RdL 1980, 124 f.; Urt. v. 8.3.1990, RdL 1991, 319 f.; Lorz/Metzger/Stöckel, BJagdG, § 5 Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.6.1997, RdL 1997, 290, 291).
  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
    Bei der vorliegenden geometrischen Ähnlichkeit der streitbefangenen Fläche mit den in § 5 Abs. 2 BJagdG genannten Flächen gilt im Regelfall ohne weiteres, dass die betroffene Handtuchfläche entsprechend dem Regelungsgehalt des Gesetzes auch keinen irgendwie erheblicheren hegerischen und jagdlichen Wert als Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper hat (BVerwG, Urt. v. 15.2.1985 - 3 C 17/84 -, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 4 LA 128/13

    Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
    Der Kläger ist hierdurch nicht in seinem Recht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzt, denn die Entscheidung des Beklagten hält sich im Rahmen der zulässigen Inhaltsbestimmung und Schranken des Grundrechts (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8.4.2014, AUR 2015, 29, 31), und der Kläger ist aufgrund der ihm dann als Mitglied der Beigeladenen zustehenden Teilhabe an der Jagd nicht von seinem Eigentumsrecht ausgeschlossen.
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